Damals, als ich mein eigenes Geschäft übernahm, brauchte ich logischerweise eine Bankverbindung. Und weil im Ort keine Bank vorhanden war, eröffnete ich ein Konto bei der Postfinance.
Schnell war alles eingerichtet und bereits nach wenigen Tagen wollte ich die ersten Einnahmen aus dem Laden auf mein Konto einbezahlen. Ich weiss nicht mehr, ob es 8000.- oder 10000.- waren. Aber ich weiss noch, dass ich ein dreiseitiges Formular zugesandt erhielt, welches ich sofort auszufüllen hätte. Ich musste belegen, woher das Geld, welches ich einbezahlt hatte, kam. Geldwäschereivorbeugung. Ich sandte des Formular umgehend zurück, schliesslich drohte vorübergehende Beschlagnahmung des Geldes, sollte ich die Herkunft nicht korrekt deklarieren.
Meine Angabe: “Einnahmen aus Warenverkauf” waren nicht genau genug und es wurde telefonisch nachgefragt. Ich erklärte, dass ich bei der Kontoeröffnung bereits den Geschäftszweck: “Handel mit Lebensmitteln” angegeben hätte. Mein Handelsregistereintrag mit ebensolchem Wortlaut als Kopie lag bei. Schliesslich wurde mir geglaubt, dass das Geld auf legale Weise in meinen Besitz gelangte.
Nochmal zur Erinnerung: Ich beschreibe das Einzahlen von 8000.- oder 10000.- auf mein eigenes Geschäftskonto.
Und was dürfen wir jetzt der Presse entnehmen? Postfinance wird angeklagt wegen Geldwäscherei.



